Wir erledigen Ihre
Steuererklärung
Jetzt günstig Steuererklärung von Steuerexperten ausfüllen lassen
Deine Vorteile bei „Günstige Steuererklärung“
Hohe Einsparung
Mit unserer Dienstleistung “Günstige Steuererklärung»” erzielst du durch die Berücksichtigung der richtigen Abzüge hohe Steuerersparnisse.
Einhaltung von Fristen
Wir halten alle kantonspezifischen Fristen und Termine ein und aktualisieren laufend alle Änderungen und Richtlinien.
Fachmännische Beratung
Deine Steuererklärung liegt in guten Händen. Unsere Fachleute mit eidgenössischem Fachausweis wissen, wie und wo du sparen kannst.
Sicher & Einfach
Lehne dich zurück, wir erledigen deine Steuererklärung. Deine Daten werden sicher, verschlüsselt übertragen und bearbeitet.
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Steuererklärung ausfüllen lassen!
Was uns ausmacht
Unser Fokus und Ziel liegen darin, unseren Service für «ALLE» zugänglich zu machen. Als ein eingespieltes und vorbereitetes Team sind wir in der Lage, eine hohe Zahl an Steuererklärungen zu einem fairen Preis auszufüllen.
TRANSPARENT
Wir legen alles offen und schätzen den direkten und ehrlichen Austausch. Vor allem, wenn es um das sensible Thema «Steuern» geht.
FRISTGERECHT
Die Steuererklärung ausfüllen lassen – So wird eine schnelle und fachlich korrekte Erledigung der Steuererklärung gewährleistet, ohne die wichtigsten Fristen zu überschreiten.
SORGFÄLTIG
Mit einer akkuraten und kompetenten Verarbeitung und smarten Digital-Lösungen garantieren wir ein lückenloses Ausfüllen deiner Steuererklärung.
SICHER
Vom Erstkontakt über das Formular auf der Website, bis hin zur Fertigstellung werden alle elektronischen Daten zu deiner Sicherheit verschlüsselt übermittelt.
Steuererklärung zum Best-Preis ausfüllen lassen!
Steuererklärung für Schüler, Lehrlinge & Studenten
CHF 35.-
exkl. MwSt
Steuererklärung für Studenten
CHF 35.-
exkl. MwSt
Steuererklärung für Einzelpersonen
CHF 75.-
exkl. MwSt
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Steuererklärung für Ehepaare (2x)
CHF 95.-
exkl. MwSt
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CHF 95.-
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Steuererklärung für Immobilienbesitzer
CHF 139.-
exkl. MwSt
Steuererklärung für Immobilienbesitzer
CHF 139.-
exkl. MwSt
Der Weg zu deiner Steuererklärung
01. Formular
Einfach & schnell die wichtigsten Daten beim Online-Formular eintippen und absenden. Deine Daten werden sicher und verschlüsselt an uns weitergeleitet.
02. Kontakt
Kurz nach dem Absenden deiner Anfrage erhältst du eine Bestätigungsmail. Anschliessend wirst du von unserem Steuerexperten telefonisch kontaktiert.
03. Unterlagen
Bei einem Termin übernimmt der Steuerexperte deine Unterlagen und ermittelt darauf basierend die maximal mögliche Steuerersparnis.
04. Fertig
Wir analysieren die Unterlagen, erforschen deine persönliche Steuerersparnis samt Sparpotential und füllen deine Steuererklärung fachgerecht aus.
05. Die fertig ausgefüllte Steuererklärung
Zu guter Letzt erhältst du bei einem Termin mit dem Steuerexperten deine optimal ausgefüllte Steuererklärung zurück. Zusätzlich zur Steuererklärung wirst du noch vom Experten bezüglich deines Sparpotentials beraten.
Zudem archivieren wir sicher und gesetzeskonform alle Unterlagen für zukünftige Steuererklärungen, um deine Steuererklärung noch schneller ausfüllen zu können.
Wann lohnt es sich denn, die Steuererklärung ausfüllen zu lassen?
ZU KOMPLIZIERT
Selber machen oder lieber machen lassen?
Möchte man die Steuererklärung machen lassen, dann hat man sich in der Regel schon an der eigenen versucht.
Die entsprechenden Formulare sind leider sehr unübersichtlich und bewusst so ausgelegt, dass sie nicht einfach von jedem ausgefüllt werden können. Schliesslich hat der Staat ein Interesse daran, dass die Steuerdeklaration nicht für jeden zu einer Rückzahlung führt. Die Steuererklärung durch «Günstige-Steuererklärung.ch» ausfüllen lassen, lohnt sich jedoch in den verschiedensten Fällen:
Zeitersparnis
Besonders jene, die beruflich oder privat stark eingespannt sind, profitieren davon, dass eine Fachperson deine Steuererklärung macht. Einer der wichtigsten Gründe, warum man die Steuererklärung ausfüllen lässt, ist die Zeit.
Jede Steuerdeklaration ist sehr zeitintensiv. Angefangen mit dem Zusammenstellen der Unterlagen. Sich jedes Jahr aufs Neue in die Thematik einzulesen und das korrekte Ausfüllen selbst. Dann noch die Nachkontrolle, ob wirklich alles richtig deklariert wurde.
Komplexe Vorgänge
Preiswert mit Sparpotential
Günstige Steuererklärung
Du kriegst positive Bescheide, ohne deine kostbare Zeit dafür aufzuopfern. Es lohnt sich übrigens auch dann, die Steuererklärung durch «Günstige-Steuererklärung.ch» ausfüllen zu lassen, wenn bestimmte Szenarien eintreten.
Das sind nur einige Beispiel der Szenarien, in denen es sich lohnt, die Steuererklärung von unseren Fachkräften ausfüllen zu lassen. Natürlich profitierst du als Kunde davon, dass dir ein Profi mit Rat und Tat zur Seite steht und diesen wichtigen, durchaus komplexen Prozess für dich übernimmt.
GRUNDBESITZ & IMMOBILIEN
Die richtige Versteuerung von Immobilien ist heikel und eine Falschdeklaration kann hohe Bussen und Strafen verursachen.
ERBSCHAFTEN
Durch das System der Versteuerung bei Erbschaften kann viel Geld verloren gehen. Entscheidest du dich, die Steuererklärung professionell ausfüllen zu lassen, hast du Gewissheit.
KANTONAL INTERNE VERHÄLTNISSE
Wer in einem Kanton arbeitet und in einem anderen lebt oder sogar Immobilien in einem anderen Kanton hat, der muss beim Ausfüllen der Steuererklärung einiges beachten. Unser Fachmann hilft dir dabei, dass nichts vergessen geht.
Einfach und schnell die Steuererklärung ausfüllen lassen
Von Jahr zu Jahr wird die jährliche Steuererklärung in der Schweiz zunehmend komplexer. Neben den allgemeinen Bestimmungen des Bundes kommen noch alle Regelungen des Kantons ins Spiel. Unsere Versicherungsexperten und Steuerberater in deiner Region sind stets bemüht und arbeiten Hand in Hand, um dir einen professionellen und zugleich günstigen Service mit echtem Mehrwert zu bieten.
Die Steuererklärung ausfüllen lassen & sparen
Was viele Schweizer übersehen: Du kannst die Pflicht an einen Steuerexperten weitergeben und die Steuererklärung ausfüllen lassen. Dazu kommt, dass deine Steuererklärung pünktlich und mit allem möglichen Steuerabzügen ausgefüllt beim Steueramt eingereicht.
«Wie kann ich die Steuererklärung schnell und günstig ausfüllen lassen?»
«Wie viel Steuern kann ich einsparen, wenn ich die Steuererklärung ausfüllen lasse?»
«Wird die Frist der Steuererklärung beim Ausfüllen auch verlängert?»
«Sollte ich die Steuererklärung selber ausfüllen oder von Experten ausfüllen lassen?»
«Ich will die Steuererklärung ausfüllen, worauf muss ich achten?»
Zur all diesen Fragen stehen wir euch zur jederzeit zur Verfügung
Die optimale Steuererklärung
Eine optimale Steuerberatung kann nur durch die Kenntnisse des aktuellen Steuerrechts gewährleistet werden. Eine fachmännisch korrekt ausgefüllte Steuererklärung zahlt sich aus und lohnt sich daher für Privatpersonen und Selbstständige umso mehr.
Um nicht über geltende Gesetze und Verordnungen des Steuerrechts zu stolpern, ist es empfehlenswert, die Erklärung von Fachleuten vornehmen zu lassen. Eine günstige Steuererklärung erspart Arbeit und Ärger. Darüber hinaus kann man sicher sein, dass eine günstige Steuererklärung einen hohen Mehrwert besitzt. Denn eine günstige Steuererklärung hilft dabei, alle Varianten und Abzugsmöglichkeiten auszuschöpfen. Daher sollten alle Arbeitnehmer ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Das Geld ist gut angelegt und generiert im besten Fall eine hohe Rückzahlung. Also: Die Steuererklärung günstig ausfüllen lassen!
Muss ich die Sparkonten meiner Kinder (8 Jahre und 10 Jahre alt) in meiner Steuererklärung deklarieren?
Ja, die Konten der Kinder müssen bis zur Volljährigkeit der Kinder in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren.
Gibt es steuerliche Vergünstigungen, die der Säule 3a entsprechen?
Bei steuerpflichtigen Personen, die als aktives Mitglied einer Institution der Berufsvorsorge (2. Säule) angehören, ist ein Fixbetrag abzuziehen. Dieser wird jährlich angepasst. Bei Steuerpflichtigen, die keiner Institution der Berufsvorsorge (2. Säule) zugehörig sind, erlaubt der Gesetzgeber höchstens einen 20-prozentigen Abzug des Erwerbseinkommens.
Kann ich als Einfamilienhaus- beziehungsweise Stockwerkeigentümer steuerliche Ansprüche zur Geltung bringen?
Handelt es sich um Liegenschaften im Privatvermögen, dann können Unterhaltskosten, Kosten der Verwaltung durch Drittpersonen sowie Versicherungsprämien abgezogen werden. Alternativ ist in der Stadt Zürich pro Liegenschaft ein Pauschalabzug in Höhe von 20 Prozent des Bruttomietertrags für jede Liegenschaft möglich.
Bis zu welcher Summe darf ich als Rentner jährlich steuerfrei verdienen?
Auch als Rentner ist jeder Franken, den man verdient grundsätzlich zu versteuern.
Welche Versicherungsprämien beziehungsweise Zinsen von Sparkapitalien kommen für eine Geltendmachung in Frage?
Beiträge zur privaten Krankenversicherung sowie Zinsen von Sparguthaben sind in begrenztem Umfang abzugsfähig. Dies gilt auch für Prämien und Zinserträge aus der privaten Lebens-, Unfall- und Rentenversicherung. Zu berücksichtigen sind in diesem Fall die Prämienverbilligungen der Krankenversicherer in Bezug auf die zu besteuernde Person und die von ihm unterhaltenen Kinder.
Welche Abzüge können Berufstätige geltend machen?
Berufstätige dürfen die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, für ein Fahrrad oder ein Kleinmotorrad mit gelbem Kontrollschild abziehen. Auch die ständige Benutzung eines Motorrades kann steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt ebenso für ein Auto. Zudem sind Mehrkosten der Verpflegung abzugsfähig. Auch alle Kosten, die mit der Berufsausübung oder erhöhten Kosten bei einem ortsfremden Aufenthalt in Zusammenhang stehen, sind absatzfähig. Dasselbe gilt für Aus- und Weiterbildungskosten sowie Auslagen eines potenziellen Nebenerwerbs.
Können Kosten, die in Folge einer Behinderung enstehen, abgezogen werden?
Ja, die Kosten können in vollem Umfang abgezogen werden.
Werden Veräußerungsgewinne von Aktien, Anleihen oder Fonds besteuert?
Nein, Veräußerungsgewinne sind bei natürlichen Personen von der Steuer freigestellt.
Besteht die Chance, Kosten für Krankheiten und Unfälle in die Steuererklärung aufzunehmen?
Abzugsfähig sind diese Kosten nur dann, wenn sie eine festgelegte Grenze des Arbeitnehmereinkommens übersteigen. Hierbei ist zu beachten, dass die Bemessungsgrenzen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sind. In Zürich liegt die Grenze beispielsweise bei 5 Prozent, in St. Gallen lediglich bei 2 Prozent.
Medikamente werden oft ohne Arztbesuch, direkt in der Apotheke eingekauft. Kann man diese Kosten in der Steuererklärung geltend machen?
Die selbst getragenen Krankheitskosten können abgezogen werden, sofern der Betrag 2% des Nettoeinkommens (Kanton St. Gallen) übersteigt. Bitte stets die entsprechenden Belege (Quittungen, Rechnungen) in der Steuererklärung als Nachweis beilegen.
Welche Vergünstigungen betehen bezüglich der Fahrtkosten zwischen Wohnraum und Arbeitsstätte?
Bei stetiger Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bahn/Bus/Schiff/Strassenbahn) sind die Abonnementkosten geltend zu machen. Bei stetiger Nutzung eines Fahrrades oder eines Kleinmotorrads mit gelbem Kontrollschild dürfen maximal 700 Franken abgezogen werden. Bei stetiger Nutzung eines Motorrades oder Autos erlaubt das Steuerrecht den maximalen Abzug der Abonnementkosten des öffentlichen Verkehrsmittels. Kosten für ein privates Motorfahrzeug können nur ausnahmsweise geltend gemacht werden. Dieser Fall tritt ein, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht und mit dem Motorfahrzeug ein Zeitvorteil von mehr als einer Stunde erzielt wird. Des Weiteren, wenn die steuerpflichtige Person aufgrund einer Krankheit oder eines Gebrechens kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen kann. In diesem Fall hat die Person die Möglichkeit, gegen entsprechende Entschädigung seitens des Arbeitgebers das Motorfahrzeug ständig und während der Arbeitszeit zu nutzen. Trifft dies zu, können 40 Rappen pro Kilometer für ein Motorrad mit weissem Kontrollschild und 70 Rappen pro Kilometer für ein Auto abgezogen werden. In der Stadt Zürich beschränkt sich in puncto staatlicher Steuer ein möglicher Abzug der Fahrtkosten auf 5.000 Franken. Bei der Bundessteuer bewegt sich die Limitierungsgrenze der Fahrtkosten bei 3.000 Franken.
Ich habe im Ausland ein Bankkonto. Muss ich es bei der Steuererklärung überhaupt deklarieren?
Es müssen alle Bankkonten in der Steuererklärung deklariert werden, unabhängig ob sich diese im In- oder Ausland befinden und unabhängig der Höhe des Guthabens.
Hat das Bankguthaben von minderjährigen Kindern in der Steuererklärung aufzutauchen?
Die Vermögenswerte aller Kinder sind bis zum Eintritt ihrer Volljährigkeit in der elterlichen Steuererklärung sichtbar zu machen.
Sind Abzüge bei Verpflegungskosten erlaubt?
Bei auswärtiger Verpflegung und sofern der Umfang der eingelegten Pause eine Heimfahrt unmöglich macht, sind folgende Abzüge akzeptabel: Übernimmt der Arbeitgeber die Verpflegung, sind pro Arbeitstag 7.50 Franken abzugsfähig (pro Jahr maximal 1’600 Franken). Übernimmt der Arbeitnehmer die Verpflegung, werden pro Arbeitstag 15 Franken gewährt (pro Jahr maximal 3’200 Franken).
Werden auf Geldleistungen von Einrichtungen, die der Vorsorge dienen (zum Beispiel Pension, Säule 3a-Bezug), Steuern erhoben?
Bei Kapitalleistungen handelt es sich um Sondervermögen. Selbiges unterliegt einer Einmalbesteuerung.
Sind Zinsen von Anleihen, Aktien-Dividenden oder Fonds-Ausschüttungen steuerpflichtig?
Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen gelten als Einkommen und müssen daher versteuert werden.
Gilt eine Besteuerungspflicht für Stipendien?
Nein, Stipendien sind in allen Fällen steuerfrei.
Müssen im Ausland deponierte Bankguthaben bei der Steuererklärung angegeben werden?
Ja, sämtliche Bankguthaben sind bei der Erklärung aufzuführen. Dies gilt sowohl für europäische wie aussereuropäische Konten.
Können nebst dem Kilometerabzug auch die monatlichen Parkkosten für das Parkhaus abgezogen werden?
Nein, da im Kilometerabzug die Parkkosten bereits inkludiert sind. Daher können diese nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Welche Kosten sind im Zusammenhang mit der Berufsausübung zu berücksichtigen?
Für berufliche Auslagen, wie beispielsweise genutzte Werkmittel (PC, Notebook, IT-Geräte) sowie Software, Fachliteratur etc., können 3 Prozent des Nettolohns geltend gemacht werden. Dieser Posten erlaubt höchstens 4’000 Franken Abzug.
Welche Aus- und Weiterbildungskosten sind abzugsfähig?
Arbeitnehmer sind berechtigt, für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen bis zu 500 Franken geltend zu machen. Hierfür sind keine Nachweise über die Bildungsmassnahme vonnöten.
Sind Schuldzinsen abgezugsfähig?
Ja, Schuldzinsen sind in der Steuererklärung ertragsmindernd zu vermerken.
Die Pflicht der Steuererklärung in der Schweiz
Alle wichtigen Punkte zusammengefasst
In der Schweiz ist es für die meisten Personen verpflichtend, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt für sowohl Schweizer Staatsbürger als auch für Ausländer, die in der Schweiz wohnen und hier Einkommen erzielen. Die Steuererklärung ist ein formularbasierter Prozess, bei dem der Steuerzahler seine Einkünfte, Ausgaben und Steuerschulden für das vorangegangene Jahr an das zuständige Finanzamt meldet.
Die Steuererklärung in der Schweiz ist ein wichtiger Bestandteil des Finanzsystems und dient der Erfassung und Berechnung der Einkommensteuer. Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft sind und ein Einkommen erzielen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Die Steuererklärung muss jedes Jahr bis am 31. März eines Jahres eingereicht werden. In der Erklärung werden alle Einkünfte, Ausgaben und Steuervorteile angegeben, die im vergangenen Steuerjahr erzielt wurden. Diese Angaben werden von den Finanzbehörden überprüft und dienen der Berechnung der Steuerschuld.
Es gibt verschiedene Formulare für die Steuererklärung, je nachdem, welche Art von Einkommen erzielt wurde. So gibt es beispielsweise Formulare für Arbeitnehmer, Selbständige, Rentner oder auch für Personen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen.
Um die Steuererklärung zu erleichtern, gibt es verschiedene Hilfsmittel wie Steuerrechner und Steuerprogramme. Diese können genutzt werden, um die Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen und zu berechnen.
Eine günstige Steuererklärung ist eine Möglichkeit, Geld zu sparen, indem man die eigene Steuererklärung von Steuerexperten oder Steuerberater ausfüllen lässt statt sich selber dazum zu kümmern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine günstige Steuererklärung durchzuführen. Zum Beispiel kann man einen Steuerberater dafür beauftragen oder Steuerexperten wie bei uns, die sich explizit für das ausfüllen der Steuererklärung spezialisiert haben. Derartige Steuerhilfe führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und kann dabei helfen, Steuern zu sparen, indem sie relevante Abschreibungen und Ausgaben berücksichtigt von denen Sie nichts wissen.
Unser Steuer-Service zusammengefasst
Unser Steuerdienst für Privatpersonen, Selbstständige und Immobilienbesitzer in der Schweiz! Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Steuererklärung schnell und einfach zu erledigen. Unsere erfahrenen Steuerexperten sorgen dafür, dass Sie alle Vorteile nutzen können und keine Steuern zahlen müssen, die Sie nicht schulden. Mit unserem Online-Service können Sie von überall aus Ihre Steuererklärung erstellen und einreichen. Probieren Sie es jetzt aus und überzeugen Sie sich selbst von unserem Service!
Sie wissen nicht, wie man eine Steuererklärung ausfüllt oder haben keine Zeit dafür? Kein Problem! Lassen Sie uns Ihre Steuererklärung ausfüllen und genießen Sie die Vorteile:
- Sie sparen sich Zeit und Mühe: Wir erledigen alles für Sie und sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung schnell und korrekt ausgefüllt wird.
- Sie erhalten professionelle Unterstützung: Unsere erfahrenen Steuerexperten wissen genau, wie man Steuervorteile nutzt und sicherstellt, dass Sie keine Steuern zahlen, die Sie nicht schulden.
- Sie können sich auf Ihr Geschäft oder Ihren Alltag konzentrieren: Lassen Sie uns die Steuererklärung für Sie ausfüllen, damit Sie sich auf Ihre Arbeit oder Ihre Freizeit konzentrieren können.
- Sie haben mehr Planungssicherheit: Wenn Sie Ihre Steuererklärung frühzeitig einreichen, wissen Sie genau, wie viel Steuern Sie zahlen müssen und können Ihr Budget entsprechend planen.
Probieren Sie es jetzt aus und überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen, die unsere Steuererklärungsservices bieten!
Alles wichtige über die Frist der Steuererklärung
Wussten Sie, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen in der Schweiz in der Regel am 31. März des Folgejahres endet? Dies bedeutet, dass die Steuererklärung für das Jahr 2021 bis zum 31. März 2022 eingereicht werden muss. Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten, da ansonsten Strafen drohen können.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Steuererklärung rechtzeitig auszufüllen oder einzureichen, können wir Ihnen helfen. Unsere erfahrenen Steuerexperten sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt und fristgerecht eingereicht wird.
So müssen Sie sich keine Sorgen machen und können sich auf Ihr Geschäft oder Ihren Alltag konzentrieren. Probieren Sie es jetzt aus und lassen Sie uns Ihre Steuererklärung übernehmen!
Sie haben es verpasst, Ihre Steuererklärung rechtzeitig abzugeben? Kein Problem! Mit unserem Service können Sie Ihre Steuererklärung verlängern lassen und sich somit vor hohen Strafen schützen.
Unsere erfahrenen Steuerexperten übernehmen für Sie die Verlängerung der Abgabefrist und sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung rechtzeitig bei den Finanzbehörden eingeht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen und sich anderen wichtigen Dingen widmen, während wir uns um Ihre Steuererklärung kümmern.
Mit unserem Service profitieren Sie von schneller Bearbeitung und professioneller Unterstützung. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und sorgen dafür, dass Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig abgegeben wird. So können Sie sicher sein, dass Sie keine wichtigen Informationen vergessen und keine unnötigen Strafen riskieren.
Übersicht: Kantone – Frist der Steuererklärung
Kanton | Fristen für Privatpersonen | Fristen für Juristische Personen |
Aargau | Untersch. je nach Gemeinde | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Appenzell Ausserrhoden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Appenzell | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Basel- | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Basel-Stadt | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Bern | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Freiburg | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | variiert nach Unternehmensform |
Glarus | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Graubünden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Luzern | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Nidwalden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Obwalden | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Schaffhausen | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Schwyz | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Solothurn | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
St. Gallen | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Thurgau | Ordentliche Frist: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Uri | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Wallis | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Zug | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: Zusätzliche Verlängerung: |
Zürich | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: | Ordentliche Frist: Maximale Verlängerung: |
Die richtige Vorbereitung
So bereiten Sie sich richtig vor
Eine Steuererklärung kann für viele Menschen eine stressige und zeitaufwendige Angelegenheit sein. Hier sind ein paar Tipps, die Ihnen helfen können, die Steuererklärung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Sie alles richtig machen:
- Sammeln Sie alle wichtigen Unterlagen und Dokumente, bevor Sie mit der Steuererklärung beginnen. Dies können zum Beispiel Quittungen, Rechnungen, Gehaltsabrechnungen und Spendenbescheinigungen sein.
- Nutzen Sie eine Steuersoftware, um die Berechnungen zu vereinfachen und Fehler zu vermeiden. Viele Steuersoftwares bieten auch automatische Überprüfungen und Hinweise, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Informationen eingeben.
- Seien Sie gründlich und achten Sie darauf, dass Sie alle möglichen Steuervergünstigungen und -abzüge angeben. Dies kann dazu beitragen, dass Sie mehr Geld zurückbekommen oder weniger Steuern zahlen müssen.
- Lassen Sie sich Zeit und nehmen Sie sich genügend Zeit, um die Steuererklärung sorgfältig auszufüllen. Vermeiden Sie es, die Steuererklärung in letzter Minute zu machen, da dies häufig zu Fehlern und Unklarheiten führen kann.
- Informieren Sie sich über Steuervergünstigungen. Es gibt viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen, zum Beispiel durch die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen, Spenden oder Arbeitszimmerkosten.
- Lassen Sie sich beraten. Falls Sie unsicher sind, wie Sie Ihre Steuererklärung richtig ausfüllen, können Sie sich an einen Steuerberater wenden. Dieser kann Ihnen dabei helfen, Fehler zu vermeiden und Steuern zu sparen.
Mit diesen Tipps werden Sie Ihre Steuererklärung schnell und effektiv erledigen und Zeit und Geld sparen. Nutzen Sie jetzt die Chance, Ihre Steuererklärung günstig ausfüllen zu lassen. Fragen Sie daher heute schon kostenlos an.