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Steuererklärung Abzüge

Diese Abzüge sind Möglich

Bei einer Steuererklärung gibt es einige Punkte, die zu beachten sind, damit möglichst viel gespart werden kann. Mit ein paar einfachen Tipps können hohe Abzüge gemacht werden.

Altersvorsorge erhöhen und weniger Steuern zahlen

Wer seine Eltern finanziell unterstützt, kann bei der Steuer Geld sparen. In den meisten Kantonen können Zahlungen zur Unterstützung bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Person muss dafür unterstützungsbedürftig und im Rentenalter sein. In einigen Kantonen gibt es den Abzug nicht. Er kann nur durchgeführt werden, wenn ein gewisser Umfang an Zahlungen erreicht ist. Der Empfänger braucht diese Einnahmen nicht zu versteuern.

Steuererklärung ausfüllen lassen und Pflegekosten berücksichtigen

Eine günstige Steuererklärung erreicht man am einfachsten, indem man die Steuererklärung ausfüllen lässt. Pflegekosten können effektiv als Krankheitskosten abgesetzt werden. Falls eine Person täglich mehr als eine Stunde Pflege benötigt, gilt sie als behinderte Person. Die Kosten können dann als behinderungsbedingte Kosten abgezogen werden. Anteile für die reinen Lebenshaltungskosten und kostenlos erbrachte Pflegeleistungen können nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Fahrtkosten können abgezogen werden

Leasingraten oder Mietzahlungen für ein Auto können nicht von der Steuer abgezogen werden. Es können grundsätzlich nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel von der Steuer abgesetzt werden. Die Kosten für das eigene Auto können nur abgezogen werden, wenn die Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wesentlich länger dauern würde. Die Kantone definieren dabei selbst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Kosten berücksichtigt werden dürfen.

Kosten für Verpflegung abziehen

Wer keinen Vollzeitjob hat, kann nur in bestimmten Fällen die Kosten für die Verpflegung abziehen. Wer zwei volle Tage arbeitet, darf für beide Tage einen anteilsmäßigen Abzug geltend machen. Falls nur am Morgen oder nur am Nachmittag gearbeitet wird, darf ein entsprechender Abzug nicht getätigt werden. Bei Menschen, die Ganztags arbeiten, kommt es darauf an, ob diese in der Mittagspause zu Hause essen könnten oder nicht. Wer in der Pause nach Hause fahren könnte, um dort zu essen, darf die Kosten für die Verpflegung nicht von der Steuer abziehen. Dafür kann mit den zusätzlichen Wegkosten eine günstige Steuererklärung erreicht werden. Falls der Arbeitgeber sich an den Kosten für das Mittagessen beteiligt, darf nur die tiefere Pauschale abgezogen werden.

Günstige Steuererklärung nachträglich ändern

Wer beispielsweise vergessen hat, Kosten einer Zahnbehandlung geltend zu machen, kann dies noch nachholen. Dabei ist allerdings Eile geboten, denn das ist nur in der 30-tägigen Einsprachefrist möglich. Falls diese schon abgelaufen ist, können keine nachträglichen Änderungen eingereicht werden.

Selbstbehalt der Krankenkasse führt zu Abzügen

Im Rahmen des Abzugs für Krankheitskosten kann auch der Selbstbehalt der Krankenkasse berücksichtigt werden. Wer wenig Besuche beim Arzt hatte, kommt in der Regel nicht über den Selbstbehalt hinaus. In den meisten Kantonen liegt dieser bei fünf Prozent des Nettoeinkommens. Falls die Kosten darunter liegen, kann nichts abgezogen werden.

Lebenshaltungskosten können nicht abgezogen werden

Wer eine Stelle in einer entfernten Stadt antritt und deshalb umziehen muss, kann diese Kosten nicht von der Steuer abziehen. Sie gelten als normale Lebenshaltungskosten. Die Kosten für eine Reinigungskraft können ebenfalls nicht geltend gemacht werden, weil es sich dabei ebenfalls um Lebenshaltungskosten handelt.

Rücklagen für die Pension sorgen für eine günstige Steuererklärung

Ein Abzug für einen Einkauf in die Pensionskasse muss immer in dem Jahr geltend gemacht werden, indem der Einkauf stattgefunden hat. Ein Einkauf aus dem letzten Jahr kann nicht in der diesjährigen Steuererklärung abgezogen werden, sondern hätte in der letztjährigen berücksichtigt werden müssen.

Solange die Steuererklärung des letzten Jahres noch nicht rechtskräftig ist, kann der Abzug nachträglich eingereicht werden. Wer einen Vorbezug aus der Pensionskasse erhalten hat, kann sich erst wieder in diese einkaufen, wenn der komplette Vorbezug zurückgezahlt worden ist. Den Ehepartner betrifft das jedoch nicht, dieser kann sich trotzdem einkaufen und so die steuerlichen Vorteile erhalten. Eine Einzahlung in die Säule 3a kann nur von der Steuer abgezogen werden, wenn ein Einkommen vorhanden ist.

Ansonsten muss die Einzahlung von der Vorsorgeeinrichtung zurückgefordert werden. Dafür ist ein Beleg des Steueramtes erforderlich. Wer sie nicht selbst ausfüllen will, kann die Steuererklärung ausfüllen lassen.

Günstige Steuererklärung und Prämien der Säule 3b

Eine Prämie für eine Lebensversicherung kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Im allgemeinen Versicherungsabzug könnte die Prämie für die Lebensversicherung berücksichtigt werden. Dieser ist allerdings in der Regel schon ausgeschöpft, weil die Prämien für die Krankenkasse darunter fallen.

Kosten für die Bildung der Kinder

Falls Kinder eine private Schule besuchen, können die Kosten in der Regel nicht von der Steuer abgezogen werden. Sie können in einer günstigen Steuererklärung berücksichtigt werden, wenn das Kind aufgrund einer schulpsychologischen Behinderung die Privatschule besucht. Die Kosten können dann als behinderungsbedingte Kosten zum Abzug gebracht werden.

Wochenaufhalter können berücksichtigt werden

Kosten für einen Wochenaufenthalt können berücksichtigt werden, wenn ein Beschäftigter zum Arbeiten in einer anderen Stadt lebt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Heimreise am Wochenende können berücksichtigt werden. Das gilt nur für Personen mit einem Einkommen. Wer kein Einkommen mehr erwirtschaftet, kann für die entsprechenden Zeiten keine Abzüge mehr vornehmen. Eltern können die Mieten und Reisen der berufstätigen Kinder zahlen, aber diese nicht steuerlich geltend machen. Die Kosten gehören zu den Berufsauslagen und können deshalb nur von der berufstätigen Person zur Geltung gebracht werden. Eltern können nur den Kinderabzug geltend machen, nicht mehr.

Ausbildungskosten bei der günstigen Steuererklärung berücksichtigen

Mit dem Steuerjahr 2016 wurde ein neuer Steuerabzug für die Bildungskosten eingeführt. Galten sie vorher noch als Berufskosten, so können mittlerweile alle Kosten für Umschulungen sowie Aus- und Weiterbildungen von der Steuer abgezogen werden. Die Erstausbildung ist davon ausgenommen und kann nicht berücksichtigt werden. Bei der Bundessteuer können lediglich 12.000 Franken im Jahr geltend gemacht werden, die Kantone können jedoch individuelle Maximalbeträge festlegen.

Die Prämienverbilligung kann nicht abgezogen werden

Es können lediglich die Beiträge für die Krankenkasse abgezogen werden, die selbst gezahlt werden. Wer eine Prämienverbilligung bekommt, muss diese anrechnen lassen.

Kosten für das Homeoffice

Wenn die Firma einen Arbeitsplatz am Arbeitsort zur Verfügung stellt, können die Kosten für das Homeoffice nicht abgezogen werden. Selbst für das vom Bundesrat verordnete Homeoffice können keine Kosten für Strom oder Miete abgezogen werden.

Kosten für die Kinderbetreuung abziehen

Wenn die eigenen Eltern auf die Kinder aufpassen, können diese im Rahmen des Kinderbetreuungskostenabzugs dafür entschädigt werden. Die Kosten können vom Einkommen abgezogen werden. In der Steuererklärung sollten dann die Aufstellung über die Kosten und die Zahlungsbelege beigelegt werden. Die Eltern müssen das Einkommen dann versteuern, weil es sich nicht um eine Schenkung handelt. Die Betreuung gilt nämlich als Gegenleistung für das Geld.

Bewerbungskosten müssen belegt werden

Wer arbeitslos ist und Bewerbungen schreibt, kann diese Kosten abziehen. Die Belege müssen auf Nachfrage des Steueramtes gezeigt werden können. Kosten für Porto, Kopien und Bewerbungsmappen können als Berufsauslagen geltend gemacht werden.

Abzüge für die Kinder vornehmen

Für einen Kinderabzug ist immer der Stichtag 31. Dezember entscheidend. Falls ein Kind an diesem Tag kein eigenes Geld verdient und die Eltern für die Betreuung aufkommen müssen, kann der Kinderabzug genutzt werden. Sollte das Kind an dem genannten Stichtag genügend Einkommen haben, darf der Kinderabzug nicht geltend gemacht werden, auch nicht anteilsmässig. Die Steuererklärung ausfüllen zu lassen, kann bares Geld sparen und vieles ermöglichen.